
Denkmalschutz
Denkmalschutzimmobilien können nach EStG §7 h, i abgeschrieben werden. Der Sanierungskostenanteil ist innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar. Vom 1 - 8. Jahr 9% p. a. und vom 9 - 12. Jahr 7% p. a. Zusätzlich ist der Altbauanteil linear wie folgt absetzbar: Gebäude wurde vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear oder nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear.
In den ersten 12 Jahren kommen so bis zu 100.000 EUR an Steuergeldern zusammen.
Seit diesem Jahr können energetische Sanierungsmaßnahmen mit KfW-Mitteln gefördert werden. Diese sind zinsgünstigen Darlehen (ab 1,4% für bis zu 75.000 EUR) direkte Zulagen (Teilschulderlasse bis 12,5%).
In Summe kann das in den ersten 10 Jahren bis zu 35.000 EUR ausmachen.
Denkmalschutz, die letzte Möglichkeit, Top-Stadtanlagen mit hochwertiger Sanierung, Steuervorteilen und Fördermitteln zu verbinden!

- Sanierung von "Alten Werten"
- Hohe Abschreibungen
- Letzte Steuersparmöglichkeit
- Staatlich gewollte Abschreibung § 7i, 7h
- Top Innenstadtlagen
- Immobilie mit Erfolgsfaktor
- TÜV-Überwachung
- Absicherung Mietausfallrisiko
- Übernahme von Verwaltung und Vermietung
- Erstvermietungsgarantien